Die Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, Mittel zur Förderung der freien Jugendarbeit von Jugendgruppen, Jugendverbänden, Jugendringen und Jugendinitiativen zu beschaffen. Der Stiftungszweck wird durch die Förderung von Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekten von Jugendverbänden, -ringen und -initiativen verwirklicht. Im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit sollen auch innovative Vorhaben in der Jugendarbeit nachhaltig unterstützt werden. Die Projekte müssen der Förderkonzeption dieser Förderleitlinien entsprechen. Gefördert werden können Jugendverbände, -ringe und -initiativen, die die Voraussetzungen für die Förderung nach § 74, Absatz l des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erfüllen. Das heißt,
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