Aktion Mensch - Tel: 0228 - 20 92 – 5272

Aktion Mensch

Was kann bezuschusst werden?

  • Kunst und Kultur: Kulturelle Veranstaltungen und Begegnungen für Menschen mit und ohne Behinderung.
  • Sport: Zum Beispiel die Durchführung von überregionalen und bundesweiten Sportveranstaltungen von Menschen mit und ohne Behinderung
  • Aufklärung : Aktionen und Maßnahmen zur Stärkung der Behindertenselbsthilfe
  • Sonstige: Förderaktionen zur Prävention und Informationsveranstaltungen

Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie freie gemeinnützige Organisationen, die die Lebenssituation von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verbessern.

Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bezuschusst werden zusätzliches Personal und projektbezogene Sachkosten für längstens 36 Monate. Der Fördersatz beträgt maximal 70%. Die Höchstfördersumme beträgt 250.000 Euro. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.

Kontakt

Telefon: 0228 - 20 92 – 5272

E-Mail: foerderung@aktion-mensch.de

Website der Einrichtung

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