Wer kann eine Förderung beantragen?
Freie gemeinnützige Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe sowie freie gemeinnützige Organisationen, die die Lebenssituation von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verbessern.
Wofür können Zuschüsse beantragt werden?
Bezuschusst werden zusätzliches Personal und projektbezogene Sachkosten für längstens 36 Monate. Der Fördersatz beträgt maximal 70%. Die Höchstfördersumme beträgt 250.000 Euro. Weitere Details können Sie im unten stehenden Merkblatt nachlesen.
Erhalten Sie alle Informationen als PDF:
PDF Download